Allgemeines:
Die eingetragene Person ist berechtigt, den Fischfang unter Beachtung der Fischereigesetze und nur mit einer gültigen Lizenz (Tages-, Wochen-, Jahreskarte) in Verbindung mit der amtlichen O.Ö. Fischerkarte und dem Einzahlungsbeleg der Jahresfischerkarte auszuüben.
Kontrolle: Die Fischereiaufsichtsorgane des Angelsportvereines Großraming sind zur Kontrolle der Fischerkarten, Lizenzen sowie der mitgeführten Taschen, Behälter, Rucksäcke, Fischereigeräte, Fahrzeuge und Fische berechtigt.
DEN ANORDNUNGEN DER FISCHEREI-AUFSICHTSORGANE IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!
Jeder Angler ist verpflichtet, sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.
Das kommerzielle oder private Guiding (gewerbliches oder entgeltliches Führen bzw. Anleiten von Personen zum Zwecke des Fischfangs) ist in unserem Gewässer ausnahmslos verboten.
Diese Regelung gilt unabhängig von Art und Umfang der Tätigkeit sowie unabhängig davon, ob das Guiding regelmäßig oder gelegentlich stattfindet. Jegliche Durchführung oder Bewerbung von Guiding-Aktivitäten stellt einen Verstoß gegen die Fischereibestimmungen dar.
Wer die Fischereibestimmungen verletzt, hat mit der Entwertung der Lizenz (ohne Kostenersatz) sowie mit der Beschlagnahme der gefangenen Fische und Angelgeräte zu rechnen. Wurde die Lizenz entwertet, so darf der betroffene Lizenznehmer in diesem Jahr keine weitere Lizenz erwerben und in den Gewässern das ASV Großraming den Fischfang ausüben.
Die Lizenz ist nicht übertragbar.
Sie werden ersucht, eine Wasserverschmutzung oder ein Fischsterben sofort dem nächsten Polizeiposten oder der Vereinsleitung zu melden.
Fischwasser:
Das Befischen von Bächen ist verboten!
Sofern keine Hinweistafeln vorhanden sind, gilt die gedachte Uferlinie als Fischereigrenze.
ENNS – Stausee Großraming
Kraftwerk Großraming bis Kraftwerk Kastenreith
RÜCKSTAU – Aschatal/Rodelsbach
Reviergrenzen:
Aschatal:
Bundesstraßenbrücke bis Neustiftgraben und Pechgraben Begrenzungstafel „Fischen Ende“
Rodelsbach:
Eisenbahnbrücke bis Begrenzungstafel „Ende des Rückstaues“
ENNS –Stausee Losenstein
Kraftwerk Losenstein bis Kraftwerk Großraming
RÜCKSTAU – Stiedelsbach
Bundesstraßenbrücke bis Begrenzungstafel
Angelvorschriften:
1) Allgemeine Verbote
Auslegen von Fischereigeräten ohne Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer
Angeln von exponierten Stellen, wo eine weidgerechte Landung bzw. ein schonendes Zurücksetzen nicht möglich ist
Lebende Köderfische und verbotene Köder dürfen nicht ans Fischwasser mitgeführt werden
2) Fanggerät
Erlaubt sind 2 Angelruten,
jeweils mit einem Haken
Nassfliegen: bis 2 Stück je Angelrute
-Verboten sind Doppel- oder Drillingshaken
(Ausnahme: bei Kunstködern)
-Beim gezielten Fischen auf Raubfische (Hecht, Zander) ist ein Stahlvorfach oder Fluorcarbon mit mindestens 0,8 mm Durchmesser zu verwenden.
-Daubel- und Netzfischen ist verboten
Empfehlung: Schonhaken oder angedrückter Widerhaken wird gewünscht.
3) Anfüttern
Rückstaue Aschatal- und Rodelsbach sowie Stiedelsbach:
Erlaubt: Anfüttern mit Natur Ködern, Mais, Futterpellets, Futterkorb
Enns:
Verboten: Fischen und Anfüttern mit Mais sowie Futterpellets jeder Art.
Futterspirale oder Futterkorb sind ebenfalls verboten.
Ausnahmebereich:
Ennsbrücke Großraming bis Kraftwerk Großraming
Hier ist Fischen und Anfüttern mit Boilies/Futterpellets > 20 mm erlaubt
4) Toter Köderfisch
Rückstaue Aschatal- und Rodelsbach:
Das Fischen mit totem Köderfisch ist vom 01. bis 31. Mai verboten!
Enns:
Das Fischen mit totem Köderfisch ist ab den 16. September verboten!
5) Spinnfischen
Als Spinnfischen gilt die aktive Köderführung, unabhängig davon, ob Kunstköder oder Naturköder verwendet werden.
Rückstaue Aschatal- und Rodelsbach:
Das Spinnfischen ist vom 01. bis 31. Mai verboten!
ACHTUNG HUCHENSCHONSTRECKE:
Stausee Großraming:
Von Kraftwerk Kastenreith (Staumauer) bis Angelsbachmündung (ca. 4 km)
Stausee Losenstein:
Von Kraftwerk Großraming bis Fluss-km 62,52 (ca. 2,3 km)
In diesen Abschnitten ist das Spinnfischen verboten!
Streamer jeder Art dürfen nur mit Fliegenrute und Flugschnur gefischt werden.
Fangzeit:
1. Mai bis 31. Oktober
Das Fischen ist eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
Nachtfischen ist ausdrücklich verboten!
Mindesfangmaße:
Äsche 35cm
Hecht 70cm
Bachforelle 30cm
Karpfen 35cm/ über 60cm sind zurückzusetzen
Saibling 30cm
Zander 50cm
Regenbogenforelle 30cm
Schonzeit:
Hecht 1.2. – 31. Mai
Zander 1.3. – 31. Mai
Für alle übrigen Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestfangmaße und Schonzeiten.
Untermaßige und während ihrer Schonzeit gefangene Fische sind schonend zu landen, sofort abzuködern und ausnahmslos ins Wasser zurückzusetzen.
Bei verschlucktem Haken ist das Vorfach sofort abzuschneiden!!
Maßstab, Tuch und Hakenlöser sind mitzuführen!
Fangerlaubnis
Pro Tag dürfen insgesamt vier Fische entnommen werden, davon maximal ein Raubfisch (Hecht oder Zander).
Nach dem Fang eines Raubfisches ist das Angeln mit Köderfisch oder durch Spinnfischen nicht mehr erlaubt.
Nach der Entnahme von 4 Fischen ist das Angeln sofort einzustellen!
In der Saison dürfen insgesamt 100 Stück Fische entnommen werden davon 12 Stück Raubfische (Hecht od. Zander)
Setzkescher max. 4 Stück Fische
Ein entnommener Fisch ist nach dem waidgerechten Versorgen sofort in das Fangverzeichnis einzutragen.
Nach dem Erreichen des 12 Stück Raubfisch-Fanglimits darf in den Rückstauen mit Köderfisch od. Spinnfischen nicht mehr geangelt werden. Das gezielte Weiterangeln auf Raubfische ist im gesamten Fischwasser verboten!
Huchenentnahme Verboten!
Fangverzeichnis:
Das Fangverzeichnis ist verpflichtend und genauestens zu führen.
Die Eintragungen sind nur mit Kugelschreiber gültig.
Bei fehlenden od. unkorrekten Eintragungen erfolgt der sofortige Lizenzentzug.
Das Fangverzeichnis ist bis 30.11. des Jahres dem ASV Großraming zu übermitteln.
Abzugeben bei einem Fischereikontrollorgan, bei den Lizenzausgabestellen,
pA.: Hr. Ing. Karl Salcher,
Hintstein 29;
4463 Großraming
oder per E-Mail an
info@ennsfischen.at
Dadurch kann bei den Besatzmaßnahmen noch genauer und rascher auf die Gegebenheiten reagiert werden. Dies ist für das Fischwasser und alle Lizenznehmer von großem Vorteil.
Huchenlizenz:
ALLGEMEINES:
1. Der Fischfang ist unter Beachtung der Fischereigesetzte und nur mit einer gültigen Huchenlizenz in Verbindung mit der amtlichen O.Ö. Fischerkarte und der Jahresfischerkartenabgabe auszuüben.
2. Kontrolle:
Die Fischereiaufsichtsorgane des Angelsportvereines Großraming sind zur Kontrolle der Fischerkarten, Lizenzen sowie der mitgeführten Taschen, Behälter, Rucksäcke, Fischereigeräte, Fahrzeuge und Fische berechtigt.
3. Wer die Fischereibestimmungen verletzt, hat mit der Entwertung der Lizenz (ohne Kostenersatz) sowie mit der Beschlagnahme der gefangenen Fische und Angelgeräte zu rechnen.
4. Die Lizenz ist nicht übertragbar.
5. Jeder Angler ist verpflichtet, sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.
6. Sie werden ersucht, eine Wasserverschmutzung oder ein Fischsterben sofort dem nächsten Polizeiposten oder der Vereinsleitung zu melden.
7. Bitte keine Abfälle am Ufer oder im Wasser hinterlassen.
DEN ANORDNUNGEN DER FISCHEREIAUFSICHTSORGANE IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!
BESTIMMUNGEN:
1 Angelrute mit 1 Köder
Ködermindestlänge: 10 cm
Huchen- Mindestmaß: 90 cm
Hecht- Mindestmaß: 70 cm
Die Entnahme von 1Stk. Huchen ist erlaubt.
Die Entnahme von Hechten ist erlaubt.
Untermaßige Huchen und Hechte, sowie ALLE anderen gefangenen Fischarten sind schonend zu landen und ausnahmslos ins Wasser zurückzusetzen. Maßstab und Zange sind mitzuführen
Reviergrenzen:
• KW Losenstein bis KW Kastenreith
• Aschatalrückstau – Straßenbrücke
• Rodelsbachrückstau – Bahnbrücke
• Stiedelsbachrückstau – Straßenbrücke
Das Befischen von Bächen und Rückstauen ist verboten!! Sofern keine Hinweistafeln vorhanden sind, gilt die gedachte
Uferlinie als Fischereigrenze.
Das Befischen des Stiedelsbach-, Aschatal u. Rodelsbachrückstaues ist verboten!!!
FANGZEIT:
1. Nov. bis 15. Febr.
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang
Achtung: Schonzeit Hecht ab 1. Februar
Verboten ist:
• Nachtfischen
• Angeln von exponierten Stellen, wo eine weidgerechte Landung bzw. ein schonendes Zurücksetzen gefangener Fische
nicht möglich ist.
• Das Auslegen von totem Köderfisch ist verboten.
Bei den Kraftwerken und Staumauern sind die Sicherheitsbereiche und die erhöhten Gefahren zu beachten!
Entnahmemeldung:
JEDE Huchen- oder Hechtentnahme ist sofort zu melden.
Karl Salcher: 0664/75061590
Christian Holzinger: 0664/1428031
Hubert Kaltenrinner: 0650/6364589
Angelsportverein Großraming
Hornbachgraben 5
4443 Maria Neustift
E‑Mail: info@ennsfischen.at
Web: www.ennsfischen.at
Obmann:
Ing. Aigner Eduard 0650/8124024
Fischereischutzorgane:
Holzinger Christian 0664/1428031
Garstenauer Johann 0676/9509408
Gruber Jonathan 0650/4343150
Kaltenriner Hubert 0650/6364589
Ing. Salcher Karl 0664/75061590
